Welches Visum brauchst du als Au-pair?

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Welches Visum brauchst du für deinen Au-pair-Aufenthalt?

Wenn du einen Au-pair-Aufenthalt machst, dann benötigst du für manche Länder ein Visum. Ein Visum zu beantragen bedeutet einiges an Vorlaufzeit. Erkundige dich daher rechtzeitig, ob du für dein Wunschland ein Visum benötigst oder nicht. Innerhalb der EU brauchst du als EU-Bürger*in grundsätzlich kein Visum und keine Arbeitserlaubnis. Bei längeren Aufenthalten können jedoch Melde- oder Registrierungspflichten gelten.

Je nach Land gibt es ein eigenes Au-pair-Visum oder du benötigst eine andere Bewilligung, zum Beispiel ein Working-Holiday-Visum, ein Arbeitsvisum oder ein Studierendenvisum. Welche Regelung für dich gilt, hängt unter anderem von deiner Staatsangehörigkeit, deinem Alter, der Aufenthaltsdauer und dem Zielland ab.

Verlässliche und aktuelle Auskünfte erhältst du bei der Botschaft oder dem Konsulat deines Ziellandes sowie bei der zuständigen Einwanderungsbehörde. Auf der Website des Bundesministeriums für Europäische und Internationale Angelegenheiten findest du die Kontaktdaten der ausländischen Vertretungen oder Botschaften in Österreich.

Noch mehr Infos rund um Au-pair findest du in unserer Instagram-Live-Session

Visum als Au-pair in bestimmten Ländern

 

Gut zu wissen: Auch deine Vermittlungsagentur berät dich zu Fragen rund um Visa und Einreisebestimmungen.

Australien

Um als Au-pair in Australien zu arbeiten, benötigst du das Working Holiday-Visum. Mit dem Visum ist es dir erlaubt, für maximal 12 Monate als Au-pair zu arbeiten. Alternativ gibt es die Möglichkeit, als Demi-pair in Australien zu arbeiten. Dafür benötigst du ein Studentenvisum.

Für österreichische Staatsbürger*innen stehen pro Programmjahr derzeit 500 erste Work and Holiday-Visa zur Verfügung. Informiere dich rechtzeitig über den aktuellen Stand und die Voraussetzungen, da das Kontingent im Laufe des Programmjahres ausgeschöpft werden kann. Nähere Infos findest du beim Australian Departmenet of Home Affairs.

USA

Für einen Au-pair-Aufenthalt in den USA benötigst du ein J-1-Visum. Nachdem dir die Gastfamilie zugesagt hat, wird das J-1-Visum beantragt. Die Beantragung und Abwicklung davon laufen ausschließlich über die jeweilige Vermittlungsagentur. Um erfolgreich in die USA vermittelt zu werden, solltest du dich vier bis sechs Monate vor deiner Anreise anmelden. Plane für Bewerbung, Vermittlung und Visumsantrag ausreichend Zeit ein.

Achtung: Ohne Agentur in den USA als Au-Pair zu arbeiten, ist illegal!

Neue Einreisebestimmungen für die USA

Wer nach Amerika möchte, sei es zum Arbeiten, um dort zur Schule zu gehen oder einfach nur das Land zu bereisen, muss sich nun etwas tiefer in die Karten sehen lassen:

Reisevisum ESTA:

  • Verpflichtende Bekanntgabe der Social-Media-Profile, die öffentlich zugänglich sein müssen, sowie der E-Mail-Adressen und Telefonnummern der letzten fünf Jahre. Auch „Herzchen“ und „Likes“ werden überprüft. Wer diese Angaben verweigert, riskiert die Ablehnung des Antrags.
  • Die ESTA-Gebühr wurde zudem angehoben und gilt nun auch für Personen unter 18 Jahren.
  • Wer in Ländern wie Kuba, Syrien oder dem Iran war, kann kein ESTA mehr beantragen, sondern muss ein reguläres Visum bei der Botschaft beantragen.

J1-Visum:

  • Wenn du vorhast, als Au-pair in die USA zu gehen, dort ein Praktikum zu machen oder einen Studien- beziehungsweise Highschool-Aufenthalt zu absolvieren, benötigst du ein J-1-Visum. J-1-Visa sind sogenannte Nichteinwanderungsvisa. Derzeit gibt es bei J-1-Visa Wartezeiten, daher ist eine frühzeitige Reiseplanung ratsam.
  • Auch für dieses Visum müssen alle Social-Media-Accounts der letzten fünf Jahre angegeben und auf „öffentlich“ gestellt werden. Auch „Herzchen“ und „Likes“ werden überprüft. Wer diese Angaben verweigert, riskiert die Ablehnung des Antrags.

Weitere Allgemeine Infos findet man unter:

Kanada

Um in Kanada als Au-pair zu arbeiten, benötigst du das Working Holiday-Visum, das für ein Jahr gültig ist. Für österreichische Staatsbürger*innen gibt es üblicherweise zwischen 100 und 200 Stück Working Holiday Visa pro Jahr. Das Programm richtet sich an Personen zwischen 18 und 30 Jahren und ermöglicht einen Aufenthalt von bis zu zwölf Monaten.

Dafür muss man sich über die Website der kanadischen Einwanderungsbehörde anmelden und dort das Visum beantragen. Die Visa werden dann über ein Losverfahren vergeben.

Neuseeland

Für einen Au-pair-Aufenthalt in Neuseeland benötigst du ein Working Holiday-Visum. Das Visum ermöglicht Österreicher*innen einen Aufenthalt von bis zu sechs Monaten in Neuseeland. Die Visa werden nur einmal im Jahr vergeben und sind begrenzt auf 100 Stück. Die Visa werden meist über ein „First-Come, First-Served“-Prinzip vergeben, also unbedingt den Startzeitpunkt der Beantragung im Auge behalten, denn die Visa sind oftmals bereits nach einigen Minuten vergeben.

Weitere Informationen zum Working Holiday-Visum für Neuseeland findest du auf der Website der neuseeländischen Einwanderungsbehörde.

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